Im Seminar zu Bauzeitennachträgen und Bauablaufstörungen erhalten Sie konkrete Praxisvorgaben zu Anspruchsgrundlagen, Bauzeitverlängerungen, Behinderungsanzeigen und Abrechnung gestörter Bauabläufe. Das Seminar verbindet rechtliche Grundlagen mit konkreten Praxisbeispielen aus dem Bauvertrags- und Nachtragsmanagement.















































































































Bauablaufstörungen führen zu verlängerten Bauzeiten, zusätzlichen Personalkosten und unproduktiven Wartezeiten. Nicht eingeplante Ressourcen und Nacharbeiten belasten Ihr Budget und reduzieren Ihren wirtschaftlichen Projekterfolg.

Fehlende oder lückenhafte Dokumentationen erschweren die Durchsetzung von Mehrkosten- und Bauzeitverlängerungsansprüchen. Wer Störungen nicht rechtzeitig und nachvollziehbar erfasst, riskiert, berechtigte finanzielle Forderungen nicht geltend machen zu können.

Unklare Verantwortlichkeiten und verspätete Reaktionen auf Bauablaufstörungen erhöhen das Risiko von Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzforderungen und Vertragsstrafen. Ohne fundierte bauvertragliche Prüfung drohen vermeidbare finanzielle Verluste.


Durch eine VOB-konforme Abrechnung machen Sie bauzeitbedingte Mehrkosten nachvollziehbar geltend und schaffen eine fundierte Grundlage für die Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen.
Eine lückenlose Dokumentation und nachvollziehbare Berechnung schaffen Transparenz gegenüber Auftraggebern und bilden eine solide Grundlage für erfolgreiche Nachtragsverhandlungen.
Durch die Berücksichtigung der vertraglichen und VOB-rechtlichen Anforderungen minimieren Sie formale Fehler und verbessern Ihre Ausgangslage bei Streitigkeiten über Bauzeitverlängerungen und Mehrvergütungsansprüche.
Sie erfassen zusätzliche Personal-, Geräte- und Baustellengemeinkosten systematisch und reduzieren das Risiko, entstandene Mehrkosten selbst tragen zu müssen.



Ursachen für Bauablaufstörungen und Bauzeitenverlängerungen identifizieren
Rechtliche Anspruchsgrundlagen für Bauzeitverlängerungen und Bauablaufstörungen herleiten und durchsetzen
Inhaltliche Anforderungen an Behinderungs- und Verzugsanzeigen und Durchsetzung bzw. Abwehr dieser
Bauablaufbezogene Darstellung und Auswirkung der hindernden Umstände
Rolle der Urkalkulation als Berechnungsgrundlage für den Bauzeitennachtrag

Ist-Kostenberechnung und Rolle sowie Nachweis der "tatsächlich erforderlichen Kosten"
Praktische Nachtrags-Berechnungsbeispiele und Diskussion über Durchsetzungs- und Abwehrmöglichkeiten
Produktivitätsverlust als weitere Anspruchsgrundlage der Mehrkosten und Nachtragsforderung
Vermögensnachteile, Entschädigung nach § 642 BGB vs. Schadensersatz nach § 6 Abs. 6 VOB/B
Diskussionsrunde und Raum für individuelle Projektfragen der Seminarteilnehmer


Hallo, ich bin Alexander Fleming, und ich freue mich darauf, Ihnen zu helfen. Als Diplom-Bauingenieur und erfahrener Sachverständiger für Architekten- und Ingenieurleistungen unterstütze ich seit vielen Jahren Fachanwälte und Gerichte bei privatrechtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Meine Expertise sorgt für Klarheit und Sicherheit in komplexen Situationen, damit Sie rechtliche Risiken minimieren können.
Als Honorarsachverständiger und qualifizierter VgV-Vergabeberater bin ich deutschlandweit als Referent für namhafte Weiterbildungsinstitute tätig. In meinen Seminaren, Webinaren und individuellen Inhouseschulungen teile ich mein Wissen zu Themen wie HOAI, Honorarmanagement und Projektmanagement. Sie profitieren direkt von praxisorientierten Anleitungen und Beispielen, die Ihnen helfen, Ihre Projekte effizienter zu gestalten.
Mit über 15 Jahren Erfahrung und mehr als 450 durchgeführten 1:1-Beratungsgesprächen habe ich mir umfassendes Wissen im Bereich der HOAI und des Honorarmanagements angeeignet. Diese Erfahrung setze ich ein, um Ihnen praxisorientierte Schulungen anzubieten, die Ihnen helfen, die komplexen Regelungen der HOAI zu verstehen und erfolgreich in die Praxis umzusetzen.

Ich bin der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn Sie als Architekt, Ingenieur, Bauherr oder Geschäftsführer eines Architekturbüros oder Ingenieurbüros folgende Ziele erreichen möchten:
• Projekte effizienter planen und durchführen: Mit meinem fundierten Wissen über die HOAI werden Sie in der Lage sein, Ihre Projekte schneller und mit höherer Qualität abzuschließen, was zu zufriedeneren Bauherren und einer besseren Reputation führt.
• Stabile und faire Honorare sichern: Lernen Sie, präzise Honorarberechnungen durchzuführen und faire Verträge abzuschließen, um Ihre finanzielle Stabilität zu gewährleisten und sich vor Preisdumping zu schützen.
• Rechtliche Risiken minimieren: Vermeiden Sie häufige Fehler bei der Anwendung der HOAI und reduzieren Sie das Risiko kostspieliger rechtlicher Auseinandersetzungen, wodurch Sie Ihre berufliche Sicherheit erhöhen.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Herausforderungen meistern und Ihre Projekte zum Erfolg führen.



📅 11.02.2027 - Beginn: 09:00 Uhr - Ende: 16.30 (online per Zoom)
📅 24.05.2027 - Beginn: 09:00 Uhr - Ende: 16:30 (online per Zoom)
📅 15.09.2027 - Beginn: 09:00 Uhr - Ende: 16:30 (online per Zoom)
📅 09.12.2027 - Beginn: 09:00 Uhr - Ende: 16:30 (online per Zoom)
Als Teilnehmer erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung mit der Auflistung der im Seminar durchgearbeiteten Inhalte. Zusätzlich erhalten die Teilnehmer den Nachweis für 8 Fortbildungsstunden (8 x 45 min.) für die:
Architektenkammer NRW
Ingenieurkammer Bau NRW
Architektenkammer Baden-Württemberg
Architektenkammer Bayern
Architektenkammer Hessen

Eine Bauablaufstörung liegt vor, wenn der geplante Bauablauf beeinträchtigt wird und dadurch Bauleistungen verzögert, unterbrochen oder erschwert werden. Typische Ursachen sind verspätete Planlieferungen, fehlende Vorleistungen, nachträgliche Planänderungen oder ausbleibende Materiallieferungen. Ob daraus Ansprüche auf Bauzeitverlängerung oder Mehrvergütung entstehen, hängt insbesondere von der Ursache, der vertraglichen Risikoverteilung und den konkreten Auswirkungen auf den Bauablauf ab.
Bei Bauablaufstörungen können unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Bauzeitverlängerung, zusätzliche Vergütung oder Schadensersatz bestehen. Maßgeblich sind insbesondere die Regelungen der VOB/B, etwa § 6 bei Behinderungen und § 2 bei geänderten oder zusätzlichen Leistungen. Entscheidend ist, dass die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und Ursache, Dauer sowie Auswirkungen der Störung nachvollziehbar dokumentiert werden.
Die Mehrkosten einer Bauzeitverlängerung werden anhand der tatsächlich entstandenen und rechtlich erstattungsfähigen Kosten ermittelt. Dazu können zusätzliche Personal- und Gerätekosten, verlängerte Baustellengemeinkosten sowie weitere nachweisbare bauzeitbedingte Aufwendungen gehören. Für eine belastbare Mehrkostenberechnung müssen die Kosten der konkreten Bauablaufstörung zugeordnet, nachvollziehbar kalkuliert und von ohnehin angefallenen Kosten abgegrenzt werden.
Eine Behinderungsanzeige nach § 6 Abs. 1 VOB/B sollte die konkrete Behinderung, ihre Ursache und die betroffenen Bauleistungen möglichst präzise beschreiben. Sie muss grundsätzlich unverzüglich erfolgen, sofern die Behinderung und ihre hindernde Wirkung nicht offenkundig sind. Eine rechtzeitige und nachvollziehbare Anzeige hilft, die Voraussetzungen für mögliche Bauzeitverlängerungs- und weitere Ansprüche zu sichern. Sie ersetzt jedoch nicht den Nachweis der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen.
Für die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen wegen Bauablaufstörungen sind eine lückenlose Baudokumentation, eine nachvollziehbare Darstellung des gestörten Bauablaufs und eine fundierte Mehrkostenberechnung entscheidend. Wichtige Nachweise sind Bautagesberichte, Behinderungsanzeigen, Schriftverkehr, Bauzeitenpläne und Soll-Ist-Vergleiche. Je klarer die Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge dokumentiert sind, desto besser lassen sich berechtigte Forderungen gegenüber dem Auftraggeber begründen.
§ 6 VOB/B regelt die Behinderung und Unterbrechung der Bauausführung. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich daraus Ansprüche auf eine Verlängerung der Ausführungsfristen ergeben. Entscheidend sind die Ursache und die Auswirkungen der Behinderung.
Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung kann insbesondere bei geänderten oder zusätzlichen Leistungen entstehen. Ob und in welcher Höhe Mehrvergütung geschuldet ist, hängt von der konkreten Vertragsänderung und den einschlägigen vertraglichen Regelungen ab.
Nach § 6 Abs. 1 VOB/B muss eine Behinderung grundsätzlich unverzüglich angezeigt werden, sofern sie und ihre hindernde Wirkung nicht offenkundig sind. Eine rechtzeitige Anzeige hilft, mögliche Ansprüche abzusichern.
Eine Bauzeitverlängerung betrifft die vereinbarten Ausführungsfristen. Ein Mehrvergütungsanspruch zielt dagegen auf eine zusätzliche Bezahlung ab. Beide Ansprüche müssen anhand ihrer jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden.
Wichtige Nachweise sind Behinderungsanzeigen, Bautagesberichte, Bauzeitenpläne und der relevante Schriftverkehr. Sie helfen, die Ursache der Störung, ihre Auswirkungen auf den Bauablauf und entstandene Mehrkosten nachvollziehbar darzustellen.